Abteilungskostenrechnung

Abteilungskostenrechnung
Teilgebiet der  Kostenrechnung, das die Gesamtkosten des Unternehmens den einzelnen betrieblichen Abteilungen zuordnet.
- 1. Zweck: A. sollen deutlich machen, welche Stelle im Unternehmen welche Kosten disponiert hat und damit für welche Beträge verantwortlich ist; sie dienen primär der  Kostenkontrolle.
- 2. Grundlage: A. können sich im Wesentlichen auf die  Kostenstellenrechnung stützen; allerdings müssen die  Produkteinzelkosten, die üblicherweise direkt der  Kostenträgerrechnung zugewiesen werden, auf die Kostenstellen verrechnet werden, in denen der Faktorverbrauch erfolgte.

Lexikon der Economics. 2013.

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