- Abteilungskostenrechnung
- Teilgebiet der ⇡ Kostenrechnung, das die Gesamtkosten des Unternehmens den einzelnen betrieblichen Abteilungen zuordnet.- 1. Zweck: A. sollen deutlich machen, welche Stelle im Unternehmen welche Kosten disponiert hat und damit für welche Beträge verantwortlich ist; sie dienen primär der ⇡ Kostenkontrolle.- 2. Grundlage: A. können sich im Wesentlichen auf die ⇡ Kostenstellenrechnung stützen; allerdings müssen die ⇡ Produkteinzelkosten, die üblicherweise direkt der ⇡ Kostenträgerrechnung zugewiesen werden, auf die Kostenstellen verrechnet werden, in denen der Faktorverbrauch erfolgte.
Lexikon der Economics. 2013.